Die Umsatzsteuer hält für Unternehmen der Baubranche zahlreiche Besonderheiten parat: Handelt es sich um (Werk-)lieferungen oder Dienstleistungen (Werkleistungen)? Was ist der umsatzsteuerliche Leistungsort? Wer ist Schuldner der Umsatzsteuer (Umgekehrte Steuerschuldnerschaft oder Reverse Charge)?
Gerade für Montageleistungen im Ausland entscheidet die Bestimmung des Steuerschuldners darüber, ob eine Registrierung im Ausland notwendig ist. Hiervon sind nicht nur große Bauunternehmen betroffen, sondern auch Handwerksbetriebe, die z.B. als Subunternehmer für Generalunternehmer tätig werden.
Unser Experte Carsten Nesemann zeigt die Grundlagen zu den Begriffen Bauleistungen und Bauwerke, zu den umsatzsteuerlichen Ortsbestimmungen und zur Steuerschuldnerschaft, erläutert Beispiele von Montageleistungen im Ausland und gibt Praxishinweise zur Sollversteuerung, z.B. bei Gewährleistungseinbehalten.