Für alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts – von Kommunen, Innungen, Schulen bis hin zu Stiftungen – beginnt nach 6 Jahren Übergangszeitraum spätestens am 1. Januar 2023 eine neue umsatzsteuerliche Zeitrechnung. Dann treten die verschärften Regelungen zur Unternehmereigenschaft in Kraft.
Sofern noch nicht geschehen, wird es dringend Zeit, die Tätigkeiten umsatzsteuerlich zu durchleuchten und die Grundlagen für die korrekte Besteuerung zu schaffen. Ggfs. wird dabei auch Handlungsbedarf für vergangene Jahre erkannt. Mit der Umsatzsteuerpflicht eröffnet sich aber auch die Möglichkeit, Investitionen durch den Vorsteuerabzug zu entlasten.
Zielgruppen: Sämtliche Mitarbeiter aus dem öffentlichen Bereich, insb. Buchhaltung/Steuerabteilung/Rechnungswesen: Staat, Bund, Länder, Gemeinden, Kammern, Innungen, Anstalten des öffentlichen Rechts wie Sparkassen, Landesrundfunkanstalten, Schulen und Justizvollzugsanstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts