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25.11.2014
Am 05. und 06. Mai 2014 fand in Berlin die 2. Fachtagung Kriminalistik mit dem Titel „Kriminalistik 2020 – Neue Herausforderungen mit komplexen Fähigkeiten“ statt und gab Experten die Gelegenheit, über Erfahrungen zu berichten und sich auszutauschen. mehr …

14.06.2016
Am 14. April 2016 hat der Deutsche Bundestag das Erste Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften verabschiedet (1. FiMaNoG). Die Verabschiedung erfolgte in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs 18/8099). Die Reform ändert insgesamt 17 Gesetze und vier Rechtsverordnungen. mehr …

05.06.2018
Istkostenrechnung. Von Prof. Dr. Guido A. Scheld. Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2017, 6., neu bearbeitete Auflage, 734 Seiten, Preis Euro (D) 39,90, ISBN 978-3-50317-452-2. mehr …

30.11.2016
Drei HIV-positive Menschen geben in diesem Jahr der Kampagne zum Welt-AIDS-Tag #positivzusammenleben ihr Gesicht - stellvertretend für alle Menschen mit HIV. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) führen zusammen mit der Deutschen AIDS-Hilfe und der Deutschen AIDS-Stiftung die Gemeinschaftskampagne #positivzusammenleben durch, um mit Information zu HIV Diskriminierung entgegenzuwirken. mehr …

12.08.2020

Irrt der Arbeitgeber über seine rechtliche Stellung als Arbeitgeber oder die damit verbundene Rechtspflicht zum Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen, unterliegt er einem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB, der eine Strafbarkeit wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB entfallen lässt.

Normen: §§ 266a, 16 StGB

Wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt macht sich in allen Varianten des § 266a StGB nur strafbar, wer zumindest bedingt vorsätzlich handelt. Dies setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement) und dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Ziels willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (Willenselement). Bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a Abs. 1 und 2 StGB) handelt der Täter nur dann vorsätzlich, wenn er bei einer zumindest laienhaften Bewertung der Umstände des Einzelfalls erkannt hat, dass er eine rechtliche Stellung als Arbeitgeber innehaben und eine sozialversicherungsrechtliche Beitragsabführungspflicht bestehen könnte. Die bloße Erkennbarkeit reicht insoweit nicht aus. Es genügt danach nicht mehr, dass der Täter die für die Eigenschaft als Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die daraus resultierenden sozialversicherungsrechtlichen Pflichten maßgeblichen tatsächlichen Umstände ohne zutreffende rechtliche Einordnung erkannt hat. Vielmehr muss der Täter nunmehr über die Kenntnis der insoweit maßgeblichen tatsächlichen Umstände hinaus auch die (außerstraf-)rechtlichen Wertungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts – zumindest als Parallelwertung in der Laiensphäre – nachvollzogen haben. Er muss demnach seine rechtliche Arbeitgeberstellung und die damit verbundene sozialversicherungsrechtliche Abführungspflicht zumindest für möglich gehalten und deren Verletzung billigend in Kauf genommen haben. Irrt der Täter über seine Arbeitgebereigenschaft oder die hieraus resultierende Abführungspflicht, unterliegt er einem Tatbestandsirrtum gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB und handelt nicht vorsätzlich.

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28.12.2015
Zu Beginn des Jahres 2016 tritt eine Reihe von steuerlichen Änderungen in Kraft. Die nachfolgende Übersicht enthält eine vom Bundesfinanzministerium am 15. Dezember 2015 veröffentlichte Auswahl. mehr …

15.11.2016
Vor 20 Jahren ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft getreten. Im ersten Teil des Beitrags von Ralf Pieper werden wesentliche Kerninhalte des ArbSchG zusammengefasst und Anforderungen an die Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes formuliert. mehr …

12.01.2017
Das staatliche Arbeitsschutzrecht betrifft alle Betriebe in Deutschland, verpflichtet ganz überwiegend ihre Arbeitgeber und schützt ihre Arbeitnehmer. Es war schon immer die Grundlage des staatlichen Arbeitsschutzvollzugs. Der Beitrag bietet eine fachlich-rechtliche Bilanzierung des Rechtsgebiets auch für juristische Laien. mehr …

10.12.2013
Praxishandbuch für Bankenbilanzierung nach IFRS. PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.). Fachverlag Moderne Wirtschaft GmbH, Frankfurt am Main 2012, 5. Auflage, Teil 1 und 2 mit insgesamt 2.201 Seiten, mit verschiedenen Abbildungen, Preis € 95,00, ISBN: 3-934803-57-1.
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11.11.2014
Im Oktober schließt der 1. Jahrgang des Master-Studiengangs Kriminalistik ab. Die School of Criminal Investigation & Forensic Science | Institut für Kriminalistik, eine Schwesterinstitution der School GRC, verabschiedet erstmals engagierte und motivierte Absolventen mit dem Master-of-Arts-Abschluss Criminal Investigation. mehr …