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Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben, zwecks Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers gem. den Vorgaben des Gesetzes zur Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit von 1974 (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG), zusammenzuarbeiten. Dieses Kooperationsgebot zielt auf die Gewährleistung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit.
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