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Dem BVerfG zufolge kann auch die Behauptung von nicht erweislich wahren Tatsachen rechtmäßig sein. Um Windkraftanlagen geht es bei den Entscheidungen zweier Verwaltungsgerichte. Weitere Entscheidungen betreffen die Verfilmung des Gladbecker Geiseldramas und die Infomationspflichten von Dating-Portalen.
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