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„Wer in diesem Sinne strafen will, muß sich eines höheren Auftrags zuversichtlich bewußt sein.” So Gustav Radbruch, der Vergeltungsstrafen durch Besserungsstrafen ersetzen wollte. Bereits Franz von Liszt hatte eine Differenzierung in Strafaussetzung zur Bewährung, resozialisierenden Strafvollzug und dauerhafte Verwahrung gefordert. Auch Christin Promnitz hat sich in ihrer Dissertation mit den strafrechtlichen Termini „Besserung“ und „Sicherung“ auseinandergesetzt.
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(Berlin, 5. September 2016) Das „Handwörterbuch der deutschen Rechtsgeschichte (HRG)“ oder die Reihe „Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)“ findet man in jeder gut sortierten (rechts-)historischen Bibliothek. Während das HRG alle Fakten zur Geschichte des deutschen Rechts versammelt, zählt das RHR zu den herausragenden Quellen des Rechtsgeschehens in der Frühen Neuzeit. Beide im Berliner Erich Schmidt Verlag erscheinenden Publikationen bieten in diesem Herbst sowohl für Expertinnen und Experten als auch für weitere interessierte Leserkreise Neuigkeiten.
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