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Kardiologe mit Zusatzweiterbildung „MRT fachgebunden“ darf keine MRT-Leistungen abrechnen, so das BVerfG. Das BAG äußert sich zum gesetzlichen Mindestlohn bei Entgeltfortzahlung. Mit Obliegenheiten von Beamten bei Beförderungsverfahren befasste sich das BVerwG und das AG München verbietet Videobeobachtung von Nachbargrundstück.
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Der Gläubiger einer Entgeltforderung kann beim Verzug des Schuldners nach § 288 Absatz 5 BGB eine Pauschale von 40 Euro als Verzugsschaden geltend machen – vorausgesetzt, der Schuldner ist kein Verbraucher. Ob § 12a ArbGG dem entgegensteht, hat kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
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