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(Berlin, 10. Juli 2019) Das Jahr 2019 ist für den Gesamtkommentar Sozialgesetzbuch mit wesentlichen Veränderungen verbunden. Herr Prof. Dr. Wolfgang Noftz, Präsident des Landesozialgerichts Schleswig a.D., Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der den Kommentar zur Jahreswende 2000/2001 von dessen Begründer, Herrn Ministerialdirektor a.D. Dr. Karl Hauck, übernommen und fortgeführt hat, beendet nach Vollendung seines 80. Lebensjahres seine umfassende Tätigkeit als Gesamtherausgeber, Bandherausgeber und Autor.
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Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts im Bundesgesetzblatt wurde Ende 2019 verkündet, zum 1. Januar 2024 wird damit ein neues Sozialgesetzbuch, das SGB XIV, geschaffen. Der neue Kommentar nimmt alles Wichtige zu den im SGB XIV neu kodifizierten und bereits in Kraft getretenen Teilen des Rechts der Sozialen Entschädigung in den Blick. Neben einer Einleitung zur Gesetzesentstehung und einer Synopse zu den Vorläuferregelungen gibt er einen ausführlichen Überblick über Besitzstands- und Übergangsfragen. Detailliert erörtert werden insbesondere die Themen Anspruchsberechtigte, sachliche und örtliche Zuständigkeiten sowie die neuen Schnellen Hilfen (Frühintervention und Traumaambulanz).
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(Berlin, 14. September 2022) Mit dem neuen Berliner Kommentar SGB XIV ist jetzt eine erste Teilkommentierung zum neugeregelten Sozialen Entschädigungsrecht im Berliner Erich Schmidt Verlag erschienen.
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2006 wurde für Personen, die keine andere Krankenversicherung haben, ein Auffangtatbestand in das SGB V aufgenommen. Seitdem entschieden die Sozialgerichte mehrfach über abgelehnte Anträge auf die Pflichtmitgliedschaft in der GKV. Was aber gilt bei Fällen mit Auslandsbezug?
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Der Bundesrat hat sich über das Zweite Pflegestärkungsgesetz beraten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bezeichnet das Gesetz „als großen Schritt nach vorne.” Die Länder sehen Verbesserungsbedarf.
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Zwei Pflegestärkungsgesetze sollen die Pflegeversicherung verbessern. Das erste Gesetz ist seit Anfang Januar in Kraft. Über das zweite berät derzeit der Bundestag. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift WzS gibt Rechtsanwalt Ralf Kaminski einen Überblick über beide Gesetze.
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Ein Urteil des Bundessozialgerichts rückte die Zwangsverrentung von ALG-II-Beziehern Ende August in den Fokus der Öffentlichkeit. Was hinter dieser Regelung steht, beantwortet Prof. Dr. Thomas Voelzke im Interview mit der ESV-Redaktion.
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Kein Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen äußert sich zum Insolvenzgeld. Auch Langzeitarbeitslose haben Anspruch auf Urlaub, sagt das SG Dortmund. Ob Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden mussten, hat das LG Berlin entschieden.
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Wer Arbeitgeber ist, sei stets auch als Selbstständiger anzusehen – diese Vermutung des Gesetzgebers wurde nun in das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs integriert. Was ändert sich dadurch?
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Hauptberuflich Selbstständige sind von der Versicherungspflicht in der GKV ausgeschlossen – so steht es im Fünften Buch des SGB. Doch wann ist man eigentlich hauptberuflich selbstständig? Die Antwort kam nun vom Bundessozialgericht.
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