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Das Beamtenverhältnis auf Probe steht statusrechtlich und zeitlich zwischen dem Beamtenverhältnis auf Widerruf und dem auf Lebenszeit. Dies wirft einige Rechtsfragen auf, meint Dr. Maximilian Baßlsperger. In der Fachzeitschrift, PersV, Die Personalvertretung, hat er hierfür Lösungsvorschläge entwickelt.
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Das BAG befasst sich mit der Diskriminierung von Schwerbehinderten. Um die Rechte von Namensinhabern ging es vor dem BGH. Weitere wichtige Entscheidungen gab es zur Grundsicherung für Familien von arbeitsuchenden EU-Ausländern und zur Anfechtung einer Beförderung.
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