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Grippeschutzimpfungen können, wenn auch selten, zum sogenannten Guillain-Barrè-Syndrom führen. Kann diese Erkrankung des Nervensystems als Folge eines Arbeitsunfalls anerkannt werden, wenn der Arbeitgeber solche Impfungen veranlasst? Antworten hierauf gibt Markos Uyanik, Richter am Sozialgericht Duisburg, in der Fachzeitschrift SGb.
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