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Am 29.06.2023 ist die Verordnung (VO) über Märkte für Kryptowerte (MiCA) in Kraft getreten. In Titel III und IV dieser VO sind die Anforderungen an Unternehmen enthalten, die vermögenswertreferenzierte Token (ART) oder E-Geld-Token (EMT) öffentlich anbieten oder zum Handel zulassen wollen. Die benannten Titel sind ab dem 30.06.2024 anzuwenden. Wie die BaFin mitteilt, empfiehlt die EBA den betroffenen Unternehmen, sich rechtzeitig auf MiCA vorzubereiten.