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(Berlin, 28. April 2017) Am 1. Januar ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 in Kraft getreten und läutet die nächste Phase des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Deutschland ein. Die Komplexität des Energierechts nimmt aufgrund europarechtlicher Vorgaben, neuer technischer Entwicklungen, insbesondere der Digitalisierung deutlich zu. Neue Technologien fordern aber auch dem Energierechtler ein zunehmend vertiefteres Verständnis technischer Zusammenhänge ab. Die neue Schriftenreihe BSER Berliner Schriften zum Energierecht bietet rasche und gut durchdachte Lösungen.
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Ist für die Vergütung von Solarstrom zwingend der Zählermesswert zu Grunde zu legen? Oder wie kann die Strommenge alternativ ermittelt werden? Diese Fragen lagen der Clearingstelle zur Entscheidung vor.
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Nach der Genehmigung der EU-Kommission vom 23.05.2017 darf Deutschland stromkostenintensive Unternehmen weitgehend von der Umlage zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) befreien.
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Am 01.01.2017 trat das EEG in Kraft. Damit wurde das Fördersystem der erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen umgestellt. Welche weiteren Schritte notwendig sind, damit die Energiewende gelingt, erläutert Andreas Kuhlmann (Deutsche Energie-Agentur), im Interview mit der Fachzeitschrift Energierecht ER.
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Ende März fand das 42. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWK zum Thema „Die Gesetzgebungsvorhaben des BMWK zur Energiewende“ statt. Vertreter der Erneuerbaren-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Branche diskutierten die Gesetzgebungsvorhaben insbesondere zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie zum Ausbau der Wind- und Solarenergie.