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Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts im Bundesgesetzblatt wurde Ende 2019 verkündet, zum 1. Januar 2024 wird damit ein neues Sozialgesetzbuch, das SGB XIV, geschaffen. Der neue Kommentar nimmt alles Wichtige zu den im SGB XIV neu kodifizierten und bereits in Kraft getretenen Teilen des Rechts der Sozialen Entschädigung in den Blick. Neben einer Einleitung zur Gesetzesentstehung und einer Synopse zu den Vorläuferregelungen gibt er einen ausführlichen Überblick über Besitzstands- und Übergangsfragen. Detailliert erörtert werden insbesondere die Themen Anspruchsberechtigte, sachliche und örtliche Zuständigkeiten sowie die neuen Schnellen Hilfen (Frühintervention und Traumaambulanz).
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(Berlin, 14. September 2022) Mit dem neuen Berliner Kommentar SGB XIV ist jetzt eine erste Teilkommentierung zum neugeregelten Sozialen Entschädigungsrecht im Berliner Erich Schmidt Verlag erschienen.
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