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Der BGH befasst sich mit Wohnraumkündigung wegen eines eigenen Geschäftsbedarfs und Einfügen fremder Werke in eigene Webseiten. Um die Wortmarke „Wobau-Impulse” ging es vor dem Bundespatentgericht. Das AG München verurteilt Vermieter, der Mieter mit Pfefferspray jagt, zu Schmerzensgeldzahlung.
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Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen, mit Schmähkritik und Maklerprovisionen befasst. Das BSG musste entschieden, ob ein Unfall im Home-Office ein Arbeitsunfall ist. Der BGH hat die Haftung von Online-Händlern präzisiert.
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Wer seinen Internetanschluss Dritten zur Verfügung stellt, kann in die Haftung genommen werden, wenn über seinen Anschluss Urheberrechte Dritter verletzt werden. Mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der BGH die Voraussetzungen dieser Anschlusshalterhaftung konkretisiert.
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Der BGH hat sich vor allem mit Wohnraummiet- und Wohneigentumsrecht beschäftigt. Das LG Hamburg entschied über die Haftung für Links auf fremde Webseiten. Um die Kostenerstattung für eine Echthaarperücke stritten sich die Parteien vor dem SG Koblenz.
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Der BGH konkretisierte die Haftung der Inhaber von Internetanschlüssen. Wann ein selbstbewohntes Einfamilienhaus verwertbares Vermögen nach den Hartz-IV-Regelungen ist, klärte das BSG. Weitere wichtige Entscheidungen betreffen den Drogenkonsum außerhalb der Arbeitszeiten und Schadenersatzsansprüche wegen Nichtverbeamtung.
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Der BGH hat sich mit der fristlosen Kündigung von Mietwohnraum befasst. Die Bezeichnung „IceCube” ist nicht unterscheidungskräftig, sagt das BPatG. Weitere interessante Entscheidungen betreffen Windenergieanlagen, die Selbsständigkeit von Musiklehrern und die Überlassung einer Mietwohnung an Dritte.
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Beamte sind dauerhaft ihrem Statusamt entsprechend zu beschäftigen, sagt das BVerwG. Das BVerfG kreiert ein Grundrecht auf Sampling. Wichtige Entscheidungen gab es auch zu der Frage, ob Sonderzahlungen zum Mindestlohn gehören, zum Bezug von ALG2 und zum Mietrecht.
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