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Daten über den Gesundheitszustand eines Menschen sind schützenswert. Wie hier der Datenschutz gelingt, ohne Forschung und Behandlung zu hemmen, erläutert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Interview mit der Zeitschrift „PinG“.
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Gesundheitsdaten sind heiß begehrt. Und mit den neuen Wearables liefern die Menschen diese Daten quasi umsonst. Über den Umgang und den Gefahren mit den Gesundheitsdaten sprach die Ping-Redaktion mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
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Einen Bericht zur Lage der Corporate Governance in Deutschland wird der Vorsitzende der Regierungskommission Klaus-Peter Müller an Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übergeben.
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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nennt künftige Prioritäten beim Datenschutz: Selbstbestimmung des Einzelnen und mehr Transparenz, u.a. durch einen so genannten Datenbrief von Unternehmen an Kunden.
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Die ehemalige Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sieht auch bei Gesundheitsfragen Juristen in der Pflicht, wenn es um mögliche Verletzungen und Gefährdungen der Privatsphäre geht. Sie zeigt sich besorgt über veraltete Gesundheitsdaten in Big-Data-Analysen. „Die Verwendung personenbezogener, veralteter Daten kann zu unzutreffenden Profilen und Ergebnissen führen““, so Leutheusser-Schnarrenberger in einem Interview mit der Zeitschrift „PinG – Privacy in Germany““, das in der Ausgabe 5/2015 veröffentlicht wird.
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Die Bundesregierung hat in der Europäischen Union Erleichterungen bei Bilanzregelungen und Offenlegungspflichten für Kleinstunternehmen auf den Weg gebracht. Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister in Brüssel verabschiedete am 21. Februar die sogenannte Micro-Richtlinie mit den Stimmen Deutschlands.
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Eine neue Insolvenzkultur soll mit dem in Vorbereitung befindlichen ESUG (Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) entstehen. Es schließt die erste Stufe der so genannten großen Insolvenzrechtsreform ab, die zweite Stufe wurde soeben angekündigt.
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Kleine und mittelständische Unternehmen werden von der Bundesregierung von Bürokratiekosten entlastet. Künftig können Unternehmen damit kalkulieren, dass Ordnungsgelder wegen versäumter Offenlegung von Jahresabschlüssen nach ihrer Größe gestuft werden.
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(Berlin, 15. April 2016) Daten verdienen Debatten. Aus diesem Grund hat die unabhängige Stiftung Datenschutz die Schriftenreihe ‚DatenDebatten‘ herausgegeben mit dem Ziel einer breiten interdisziplinären Diskussion. Der erste Band widmet sich der „Zukunft der informationellen Selbstbestimmung“, denn viele Fragen zum Datenschutz sind noch ungeklärt, vor allem die, wie sich die Privatsphäre im Zeitalter allgegenwärtiger digitaler Vernetzung effektiv schützen lässt.
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Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zieht Fazit aus zehn Jahren Deutscher Kodex Kommission und positioniert sich zum EU-Grünbuch Corporate Governance, das BMJ ist gegenüber schärferen Forderungen aus Brüssel skeptisch.
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