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Erben einer Immobilie sind erbschaftsteuerbefreit, wenn sie diese innerhalb angemessener Zeit selbst nutzen. Zur Frage der Befreiung, wenn sich die Nutzung durch Auseinandersetzung mit den Miterben verzögert, hat sich der Bundesfinanzhof geäußert.
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Bei Erbschaften kommt es häufig zum Streit zwischen den vermeintlichen Erben. Für Abfindungszahlungen zur Beendigung eines Rechtsstreits um die Erbenstellung hat nun der Bundesfinanzhof den Abzug als Nachlassverbindlichkeit zugelassen.
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