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Die Sonderabgabe, die der Deutsche Bundestag für Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffen beschloss, hat am 31.03.2023 den Bundesrat passiert. Die Abgabe- und Registrierungspflicht soll ab dem 01.01.2024 gelten.
Der Gerichtshof der EU hat Mitte Oktober die Möglichkeiten für Bürger und Umweltverbände erweitert, Behördenentscheidungen überprüfen zu lassen. Das aktuelle Urteil erläutert Prof. Dr. Thomas Bunge.
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