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Das „Grüne Digitale Zertifikat“ soll die Bewegungsfreiheit im EU-Binnenmarkt und in einigen Nachbarländern erleichtern (Foto: Fokussiert / stock.adobe.com)
Corona: Digitales Zertifiktat für Impfung, Test und Heilung

EU-Mitglieder einigen sich auf „Grünes Digitales Zertifikat“

ESV-Redaktion Recht
27.04.2021
Am 17.3.2021 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag für ihr „Grünes Digitales Zertifikat“ bekanntgegeben. Nun haben sich die EU-Mitglieder auf das Zertifikat geeinigt, das grenzüberschreitende Reisen erleichtern soll.
Der Nachweis soll die Bewegungsfreiheit im EU-Binnenmarkt und in einigen Nachbarländern wiederherstellen. Grundlage für die Einigung ist der benannte Vorschlag der EU-Kommission, über den derzeit das Europäische Parlament und der Rat zurzeit verhandeln. Der Vorschlag soll einen EU-Rechtsrahmen für nationale Nachweise schaffen. Einbezogen werden sollen auch bestimmte benachbarte Drittstaaten – wie die Schweiz, Lichtenstein, Island und Norwegen. Mit dem „Grünen Digitalen Zertifikat“ können

  • Impfungen gegen Corona,
  • negative Corona-Tests
  • und überstandene Corona-Infektionen
nachgewiesen werden. Das Zertifikat sollen die nationalen Behörden entweder als digitalen Nachweis, etwa in einer Handy-App oder in Papierform ausstellen.

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Diskriminierung ausschließen

Um die Diskriminierung von geimpften Personen auszuschließen, kann das Zertifikat auch negative COVID-19-Tests registrieren. Weil Impfungen kostenlos sind, forderten einige Mitglieder des EP-Innenausschusses auch einen einfachen Zugang zu erschwinglichen PCR-Tests.

In diesem Zusammenhang betonte EU-Kommissar Didier Reynders vor den Europaabgeordneten des Innenausschusses, dass das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU ein Grundrecht bleiben soll. Reynders ist zuständig für den Bereich Justiz.
 

Weitere Impfstoffe

Zertifiziert werden sollten nach Auffassung des EU-Komissars auch Impfungen mit Vakzinen, die bisher noch nicht in der EU zugelassenen wurden, wie etwa Sputnik V.

Zeitliche Geltung und Datenspeicherung

Das Grüne Zertifikat soll zeitlich allein auf die Pandemie begrenzt werden und im Einklang mit den EU-Datenschutzbestimmungen stehen. Die Daten für das Grüne Zertifikat sollen nicht zentral auf EU-Ebene gespeichert werden. 

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Besondere Eile

Damit das Zertifikat schnell zum Einsatz kommen kann, hat sich das EU-Parlament zu einem Dringlichkeitsverfahren entschlossen. Der Rechtsrahmen soll noch vor dem Sommer verabschiedet werden. Reynders erklärte, dass die notwendige technische Infrastruktur bis Ende Juni fertiggestellt werden soll.

Internationale Anerkennung EU-Zertifikats?

Nach den Vorstellungen der Kommission soll das Zertifikat auch weltweites Reisen erleichtern. Daher will sich die EU auch für die internationale Anerkennung einsetzen. Im Gegenzug sollten dann Impfnachweise von anderen Ländern anerkannt werden. Stationäre oder systematische Kontrollen an Landesgrenzen, an Flughäfen oder Bahnhöfen sollten vermieden werden.

Wie es weitergeht

Das EU-Parlament wird in seiner April-Plenarsitzung am 28.4.2021 seinen Standpunkt für die weiteren Verhandlungen mit dem Rat festlegen. Die Mitgliedstaaten hatten bereits bekundet, dass sie den Rahmen bis zum Sommer 2021 fertigstellen wollen.

Quelle: Newsletter des EP vom 23.04.2021

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(ESV/bp)

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