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Corona hat auch im Personalvertretungsrecht wichtige Änderungen ausgelöst. Eine davon ist die digitale Personalratssitzung - allerdings befristet bis zum 31.3.2021. Weitere Änderungen betreffen die Personalratswahlen. Die Neuerungen, die sich hieraus ergeben, hat RA Dr. Andreas Gronimus, Mitautor des GKÖD V und mehrerer weiterer Kommentare zu Landespersonalvertretungsgesetzen, im Interview mit der ESV-Redaktion erörtert.