
Neues aus der Finanzverwaltung (Update)
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Mit Schreiben vom 09.04.2020 hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Verwaltungsmaßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene bekannt gegeben.Es enthält Ausführungen zu:
- Spenden
- Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
- Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
- steuerlichen Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
- Arbeitslohnspende
- Aufsichtsratsvergütungen
- Hilfsleistungen zur Bewältigung der Corona-Krise
- Mittelverwendung
- Schenkungsteuer
- weiteren steuerlichen Erleichterungen für Betroffene
Investmentsteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder am 09.04.2020 ein Schreiben zu investmentsteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie veröffentlicht und beantwortet darin die Frage, ob eine passive Grenzverletzung zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. April 2020 bei Investmentfonds einen wesentlichen Verstoß i.S. der Rz. 2.18 des BMF-Schreibens vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527, darstellt und auf die 20-Geschäftstage-Grenze i.S. der Rz. 2.19 dieses BMF-Schreibens angerechnet wird.BMF-Schreiben vom 09.04.2020 – IV C 1 - S 1910/19/10079 :002
Corona-Krise: Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen
Nach dem Schreiben des BMF vom 09.04.2020 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 01.03. bis zum 31.12.2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Voraussetzung dafür ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die in R 3.11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 LStR genannten Voraussetzungen brauchen nicht vorzuliegen.BMF-Schreiben vom 09.04.2020 – IV C 5 - S 2342/20/10009 :001
FAQ „Corona“ (Steuern)
Das BMF hat mit Stand vom 01.04.2020 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs zum Bereich Corona und Steuern ausgearbeitet. Diese sollen den von der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen einen Überblick über die steuerlichen Erleichterungen geben. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich insoweit aufdrängenden Fragestellungen und werden laufend an die aktuelle Situation und die sich ergebenden Fragestellungen angepasst.FAQ Corona (Steuern)
Covid-19: Sonderregelungen für Grenzpendler
Bei Grenzpendlern, die der Empfehlung der Gesundheitsbehörden nachkommen, ihren Job im Home Office nachzugehen, kann es nach den Doppelbesteuerungsabkommen der beteiligten Staaten zum Wechsel des Besteuerungsrechts kommen. Um diesen der Corona-Krise geschuldeten Wechsel zu vermeiden, hat das BMF am 03.04.2020 angekündigt sog. Konsultationsvereinbarungen mit den betroffenen Grenzstaaten zu treffen.Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg
Mit Schreiben vom 06.04.2020 hat das BMF die am 03.04.2020 geschlossene Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögenbetreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern bekannt gegeben.BMF-Schreiben vom 06.04.2020 – IV B 3 - S 1301-LUX/19/10007 :002
Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande
Eine weitere Konsultationsvereinbarung hat die Bundesrepublik Deutschland mit dem Königreich der Niederlande am 06.04.2020 unterzeichnet, die mit Schreiben des BMF vom 08.04.2020 veröffentlicht wurde.BMF-Schreiben vom 08.04.2020 – IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004 :001
Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich
Die am 15.04.2020 unterzeichnete Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich hat das BMF mit Schreiben vom 16.04.2020 bekannt gegeben.BMF-Schreiben vom 16.04.2020 – IV B 3 - S 1301-AUT/20/10002 :001
Aktuelle Meldungen |
Hier bleiben Sie auf dem aktuellen Stand im Bereich Steuern. Sie können auch unseren kostenlosen Newsletter Steuern hier abonnieren. |
Bescheinigungsmuster für die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Mit Schreiben vom 31.03.2020 hat das BMF Muster für Bescheinigungen veröffentlicht, die von Fachunternehmen und Energieberater ausgestellt werden müssen, damit die Anspruchsberechtigten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung geltend machen können.BMF-Schreiben vom 31.03.2020 – IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :001
Muster des Umsatzsteuerheftes (Vordruckmuster USt 1 G)
Das BMF hat mit Schreiben vom 30.03.2020 das geänderte Vordruckmuster USt 1 G – Umsatzsteuerheft – neu bekannt gegeben.BMF-Schreiben vom 30.03.2020 – III C 3 - S 7532/20/10001 :001
Umsatzsteuerliche Behandlung der Eingliederungshilfe- und Sozialhilfeleistungen
Mit Schreiben vom 24.03.2020 hat das BMF die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die umsatzsteuerliche Behandlung der Eingliederungshilfe- und Sozialhilfeleistungen erörtert.BMF-Schreiben vom 24.03.2020 – III C 3 - S 7172/19/10002 :003
Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten
Das BMF hat mit sich Schreiben vom 23.03.2020 zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten Stellung geäußert.BMF-Schreiben vom 23.03.2020 – III C 3 - S 7279/19/10003 :002
Umsatzsteuerliche Behandlung von Miet- und Leasingverträgen als Lieferung oder sonstige Leistung
Der EuGH hat mit Urteil vom 04.10.2017 - C-164/16, Mercedes-Benz Financial Services UK Ltd, entschieden, dass die in Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b MwStSystRL verwendete Formulierung „Mietvertrag, der die Klausel enthält, dass das Eigentum unter normalen Umständen spätestens mit Zahlung der letzten fälligen Rate erworben wird“ dahin auszulegen ist, dass für die Annahme einer Lieferung zwei Voraussetzungen erfüllt sein müssen.Die umsatzsteuerliche Beurteilung von Leasing- und Mietverträgen in Abschnitt 3.5 Abs. 5 und 6 UStAE steht teilweise nicht im Einklang mit der EuGH-Entscheidung. Die Abs. 5 und 6 des Abschnitts 3.5 UStAE sind in ihrer derzeitigen Fassung insoweit nicht mehr anwendbar. Das BMF hat daher mit Schreiben vom 18.03.2020 diese Absätze im UStAE geändert.
BMF-Schreiben vom 18.03.2020 – III C 2 - S 7100/19/10008 :003
![]() |
Amtliche Umsatzsteuer-Handausgabe 2019/2020
Herausgegeben vom Bundesministerium der Finanzen, bietet die Amtliche Umsatzsteuer-Handausgabe 2019/2020 eine verlässliche Zusammenstellung der wichtigsten umsatzsteuerlichen Regelungen und Bestimmungen:
So nützlich wie unverzichtbar für alle, die umsatzsteuerliche Anwendungsfragen in ihrer täglichen Rechts- und Beratungspraxis beantworten. |
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht