
Verwaltungsgerichte in Hessen uneinig über 15-Kilometer-Regel
VG Wiesbaden: Regel des Kreises Limburg-Weilburg nicht konkret genug
- Grenze des Ortsteils oder der Gesamtgemeinde? Die betreffende Allgemeinverfügung kann den Bewegungsradius auf den Umkreis von 15 Kilometern um die „politische Gemeinde“ beschränken. Dies ist dem VG zufolge für einen Großteil der Bevölkerung nicht verständlich. Demnach bleibt unklar, ob die Grenzen eines Ortsteils oder der Gesamtgemeinde gemeint sind.
- Begriff „tagestouristischer Ausflug“ nicht hinreichend definiert: Ebenso wird dem VG zufolge der Begriff „tagestouristischer Ausflug“ in der Allgemeinverfügung nicht näher erklärt. In anderen hessischen Gemeinden wiederum gibt es keine einheitliche Auslegung dieses Begriffs. Beispielsweise fällt in der Allgemeinverfügung des Landkreises Vogelsberg gerade der Wintersport nicht unter den Begriff des tagestouristischen Ausflugs. Im Landkreis Fulda ist eine Wanderung in der Rhön im Rahmen des Freizeitsports kein tagestouristischer Ausflug. Weil im Landkreis Limburg-Weilburg aber offen bleibt, ob sportliche Aktivitäten oder Spaziergänge nun tagestouristische Ausflüge sind, ist die dortige Allgemeinverfügung insoweit rechtswidrig, so das VG Wiesbaden hierzu.
- Eignung der Maßnahme zweifelhaft: Darüber hinaus zweifelt das VG Wiesbaden daran, ob die Beschränkung ernsthaft zur Senkung der Infektionsfälle im Landkreis Limburg-Weilburg beitragen kann. Die Maßnahme könne auch dazu führen, dass sich zahlreiche Menschen gar innerhalb ihrer Wohnung mit anderen Personen treffen.
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VG Gießen: Öffentliches Interesse hat Vorrang
- PM des VG Wiesbaden vom 19.1.2021 zum Beschluss vom 15.1.2021 – 7 L 31/21.WI
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BayVGH: 15-Kilometer-Regel für Corona-Hotspots in Bayern zu unbestimmt – Einreisesperre zulässig | |||
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(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht